Firma
Wolfgang Meyer
Im Dorfe 19
31592 Stolzenau
Stand: 01. Januar 2021
1. Vertragsabschluss
Sämtliche Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen. Abweichende Gegenbestätigungen des Käufers sind für uns unverbindlich, auch wenn Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Mit der Erteilung des Auftrages erkennt der Auftraggeber unsere Geschäftsbedingungen an, es sei denn, er gibt eine ausdrücklich abweichende Erklärung bei Auftragserteilung ab.
2. Angebotsinhalt und Angebotsfrist
Der Auftraggeber ist für die Vollständigkeit der Informationen, die er der Firma Wolfgang Meyer vor der Erstellung des Kostenvoranschlages unaufgefordert zukommen lässt, verantwortlich und haftet für ihre Richtigkeit.
Bei abweichenden Bedingungen, welche zu Verzögerung oder nicht Aufnahme der Arbeiten führt, behält sich die Firma Wolfgang Meyer vor, An – Abfahrtskosten in Höhe 1,60 Euro/Km, sowie den zeitlichen Aufwand der Verzögerung in Rechnung zu stellen.
Zu einem Vertragsabschluss kommt es, sobald der Auftraggeber die Firma Wolfgang Meyer mit der Ausführung der Arbeiten beauftragt. Jedes Angebot hat eine Gültigkeit von 1 Monat, beginnend mit dem darauf angeführten Datum.
Im Angebot nicht enthalten sind die Kosten für das Entfernen von Hindernissen im Arbeitsbereich die sich verbotenerweise dort aufhalten, sowie die Kosten für Absperrungen und Beschilderungen und für Verkehrsleitmaßnahmen.
3. Genehmigungen und Zugang
Vor Beginn der Ausführung der Arbeiten hat der Auftraggeber alle notwendigen und gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungen und Bewilligungen einzuholen. Der Auftraggeber haftet für alle Kosten, die der Firma Wolfgang Meyer durch ein Fehlen nicht oder nicht vollständig eingeholter Genehmigungen oder Bewilligungen entstehen. Die Firma Wolfgang Meyer ist nicht verpflichtet, die Vollständigkeit und Richtigkeit von Fällgenehmigungen und Bewilligungen zu überprüfen. Der Auftraggeber stellt der Firma Wolfgang Meyer für den Zeitraum der Leistungsdurchführung eine geeignete Zugangsmöglichkeit zum Arbeitsbereich unentgeltlich zur Verfügung.
4. Leistungsbeschreibung
Das Angebot beschreibt die auszuführenden Leistungen so genau wie möglich.
5. Ausführungsfristen
1. Die von uns genannten Ausführungsfristen oder -zeiten sind nicht Vertragsbestandteil, sondern stellen nur eine Empfehlung bzw. Schätzung dar, außer es wird ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
2. Bei höherer Gewalt oder unvorhersehbaren Ereignissen verlängern sich die Ausführungsfristen angemessen oder werden neu vereinbart.
3. Aus Gründen der Unfallverhütung arbeiten wir nicht bei Dauerregen, Schnee, Eis, Reif sowie Sturm mit Windgeschwindigkeiten über 45 km/h (12,5 m/s).
6. Haftungsausschluss
Die Firma Wolfgang Meyer haftet nur für von ihr grob fahrlässig verursachte Schäden sowie Schäden an Körper und Gesundheit, Bagatellschäden (z.B. Dellen oder Spuren in einer Wiese, Sägemehl im Rasen) werden ausdrücklich von der Haftung ausgeschlossen.
7. Zahlungsvereinbarungen
Alle Preise verstehen sich zuzüglich geltender Umsatzsteuer.
Die von der Firma Wolfgang Meyer verrechneten Leistungen sind ohne Abzug innerhalb 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung an die Firma Wolfgang Meyer zu bezahlen. Bei Überschreitung dieser Frist muss der Auftraggeber bankübliche Zinsen, Mahngebühren und die der Firma Wolfgang Meyer erwachsenen Kosten zahlen.
8. Salvatorische Klausel
Sollte ein Vertragsbestandteil nichtig sein, soll davon nicht der ganze Vertrag betroffen sein. An die Stelle des betreffenden Teils soll eine für beide Vertragspartner günstige Regelung treten.
Gerichtsstand ist Stolzenau